Der Bundesfreiwilligendienst

Wer nach dem Schulabschluss noch keine Ausbildung oder Studium anfangen möchte oder während des Berufslebens Einblicke in andere Bereiche gewinnen möchte, hat viele Möglichkeiten, wie zum Beispiel den Bundesfreiwilligendienst. Trotzdem nehmen immer weniger Menschen diese Möglichkeit überhaupt wahr, nicht zu Unrecht. Das hat diverse Gründe.

Der vermutlich gravierendste Grund ist die geringe Höhe des gesetzlich erlaubten Taschengeldes. Viele Einrichtungen zahlen aber deutlich weniger als den Maximalsatz. Es finden sich auch immer wieder Einrichtungen, die weniger als das gesetzlich vorgeschriebene Taschengeld auszahlen. Dieses Taschengeld wird auf 6% der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung festgelegt, was aktuell 453€ im Monat sind. Der Betrag kann zwar noch durch Geld für Verpflegung, Arbeitskleidung und Wohngeld erhöht werden, allerdings ist das immer noch nicht genug, um alleine davon leben zu können. So können Personen ohne finanzielle Unterstützung von Eltern/ Familie/ etc. oft keinen BFD absolvieren. Sie können  es sich schlicht nicht leisten. Ja, der BFD ist konzipiert als Ehrenamt und daher soll es sich ja auch nicht um Gehalt, sondern Taschengeld handeln, aber an den eigenen Geldbeutel oder den von Angehörigen sollte ein Ehrenamt, das in Vollzeit ausgeübt wird nicht gebunden sein. Schließlich handelt es sich um einen sozialen Akt für die Gesellschaft. 

Daher sollte für dieses Engagement wenigstens der Grundsatz des Mindestlohns gelten. Der aktuelle Stundenlohn für Bufdis bei 40 Stundenwoche beträgt 2,61€. Laut Internetseite der Bundesregierung stieg der Mindestlohn zum 01.01.2024 auf 12,41€ pro Stunde. Damit lässt sich für ein Mindestmonatsgehalt bei Mindestlohn und 40 Wochenarbeitsstunden dann ein Wert von gerundet 2.150€ berechnen, was fast das fünffache wäre. Hiermit wären Miete, Nahrungsmittel und sonstiger lebenswichtiger Bedarf zumindest einigermaßen bezahlbar.

Mittlerweile bekommen Bufdis immerhin das vergünstigte Deutschlandticket für 29€. Ein netter Bonus in Regionen, die kaum an den ÖPNV angebunden sind.

Nebenher noch einen Beruf mit vernünftigen Stundenlohn auszuüben, um sich finanziell besser aufzustellen, ist vor allem bei jüngeren Freiwilligen kaum möglich, da diese (unter 27 Jahre alt) nur mit triftigen Grund in Teilzeit arbeiten dürfen. Ansonsten müssen sie in Vollzeit arbeiten, eine andere Option ist gar nicht vorgesehen. An dieser Stelle ist erwähnenswert, dass Ende letzten Jahres ein Gesetzesentwurf durch das Bundeskabinett ging, der die Teilzeit für alle Freiwilligen ungeachtet ihres Alters oder Sonderumständen ermöglichen soll, auf die Umsetzung müssen wir aber weiter warten.

Aber nicht nur im Bezug auf Geld und Arbeitszeiten ist der BFD veraltet, sondern auch in seiner Organisation. Die offizielle Internetseite des Bundesministeriums für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beispielsweise verweist für genauere Informationen und Angaben auf eine Internetseite (www.bundesfreiwilligendienst.de), mit einem Vereinbarungsvorschlag, der eine Anzahl von 20 Urlaubstagen vorschlägt, was nicht einmal dem gesetzlich erforderlichem Minimum von 24 Tagen entspricht. Diese 20 Tage werden damit begründet, dass 24 Urlaubstage nur für eine  sechs Tage Woche verpflichtend seien, obwohl diese im Bundesurlaubsgesetz nicht einmal mehr erwähnt wird. Das kann bei vielen Bufdis zu Verwirrung führen. Sie sind sich teilweise über  ihre Rechte nicht im Klaren und werden von ihren Einsatzstellen oft auch nicht aufgeklärt. So muss sich jede*r Bufdi diese Vereinbarung genauestens durchlesen und überprüfen, welche Gesetze hier verletzt werden und dann darum kämpfen, den absoluten Mindestanspruch überhaupt wahrnehmen zu können, ohne je darauf hingewiesen zu werden, dass die Vereinbarung veraltet oder gar fehlerhaft ist. Denn es gibt zwar Berater*innen, allerdings geben diese oft den Einsatzstellen und den Freiwilligen selbst nicht annähernd genug Informationen und Erklärungen, wodurch diese sich dann selbst durch Gesetzestexte und Artikel schlagen müssen. Die Berater*innen füllen ihre Aufgaben also nicht aus, gerade gegenüber den vielen Berufseinsteiger*innen, die sie betreuen, ist dies fahrlässig. Nebenbei wissen viele Betroffene nicht, dass es diese Berater*innen überhaupt gibt. Das liegt daran, dass das erste Seminar üblicherweise erst Wochen nach Beginn des BFDs stattfindet und der Hinweis auf diese Ansprechpartner*innen so also viel zu spät erst aufkommt.

Um ein weiteres Problem handelt es sich bei der Wohnsituation für die Freiwilligen. Zwar gibt es Einsatzstellen, die eine Unterkunft zur Verfügung stellen und finanzieren, allerdings handelt es sich hier eher um Ausnahmen, als um die Regel. Das limitiert die Zugänglichkeit für den Freiwilligendienst weiter, da die Suche nach Wohnungen vor allem in Ballungsräumen generell schon ein Problem darstellt, das spärliche Angebot wird aber durch die niedrige Taschengeldhöhe noch weiter beschränkt. Eine Entlastungsmöglichkeit wäre also, von Einsatzstellen hier bestimmte Hilfestellung (Bereitstellung/ Finanzierung/ etc.) verpflichtend zu fordern, unter anderem damit auch alle Bufdis die selben Voraussetzungen haben, nicht abhängig von der ‘Großzügigkeit’ der Einsatzstelle. Anders gesagt, die Einsatzstellen sollten sich mit gewissen Mindestanforderungen erst qualifizieren müssen.

All diese Kritikpunkte wären politisch auf verschiedenen Wegen lösbar, so zum Beispiel durch Gesetzesänderungen, mehr Förderung, … Und manche davon werden in dem neuen Gesetzesvorschlag tatsächlich betrachtet, allerdings ist dieser noch lange nicht umgesetzt und manche der Punkte finden darin kaum bis keine Beachtung.

Wir müssen uns für Bufdis einsetzen, denn die genannten Probleme sind nicht im Bewusstsein der Öffentlichkeit und es gibt nicht genug BFDs, um dieses alleine zu erhöhen. Es muss auch klar sein, wir brauchen Freiwillige, die in verschiedensten Bereichen unterstützen. Wir sind sind in vielen Kontexten sogar auf sie angewiesen.  Deshalb sollten wir ihnen auch ein Umfeld bieten, in dem sie ihren BFD angemessen durchführen können und nicht von Staat oder Einsatzstellen über den Tisch gezogen werden. Wir brauchen endlich auch hier den Mindestlohn und kein Konstrukt, das Menschen, die sich in Vollzeit engagieren wollen, ausnutzt. Das ist doch das Mindeste!

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