Wie die Amerikaner*innen die bayerische Kommunalpolitik beeinflussten

Die Einwirkungen anderer Länder auf andere Zivilisationen und ihre Ordnungen  ist  global verbreitet- auch in Deutschland. Nicht nur in der alten Geschichte, sondern auch der Neuesten wurde Deutschland von mehreren Ländern beeinflusst und somit auch gestaltet.  Nach dem Verlieren des zweiten Weltkrieges ist Deutschland in vier Besatzungszonen aufgeteilt worden und stand nun unter der Kontrollmacht von verschiedenen Ländern. Welche Wirkung hatte dies auf das Nachkriegsdeutschland und die Kommunalpolitische Ausrichtung?

Um den Rückfall in eine faschistische Diktatur auch auf kleineren Ebenen als das Bundesland entgegenzutreten, setzten die Amerikaner bereits  am 4. Mai 1945 Dr. Karl Scharnagl als Oberbürgermeister in München wieder ein. Dieser war bereits von 1924-1933 in dieses Amt von den Bürger*innen gewählt worden. Zwar wurde Dr. Scharnagl gegen das Demokratieprinzip eingesetzt, jedoch wollten die Besetzer einen kontrollierbaren Kandidaten und trauten den Bürger*innen eine demokratische Wahl in diesem frühen Stadium nach dem Kriegsende noch nicht zu. Alle Einsetzungen der Amerikaner waren zu dieser Zeit undemokratisch, da die Angst eines Rückschlags bestand. In der Berliner Erklärung vom 5. Juni  1945 wurde dann niedergeschrieben, dass die Alliierten  die oberste Regierungsgewalt in Deutschland beibehalten müssen. 1945 beriefen sie trotzdem Fritz Schäffer als den ersten bayerischen Ministerpräsidenten. Dieser stand aber im Sinne der Erklärung unter den Befugnissen der Amerikaner und führte den Willen der Alliierten aus. In der Direktive JCS 1067 war bis Juli 1947 im Abschnitt Political Activities niedergeschrieben, dass eine politische Betätigung von der Erlaubnis des Militärgouverneurs abhängig war. Das Misstrauen gegenüber der Bevölkerung wurde hiermit reflektiert.

Um die Entwicklung voranzutreiben, wurden die Idee und der Vorentwurf der bayerischen Verfassung ausformuliert. Die fünfzehn Verfassungsausschusse wurden von Ministerpräsident Hoegner geleitet und durch General Walter J. Muller eröffnet. Die Einsetzung des Ausschusses ging von der Militärregierung im Februar 1946 aus.  Die Zusammensetzung sollte aus Staatsministern, je einen Vertreter der großen Parteien, er selbst und wenn möglich einen unbelasteten Staatsrechtler bestehen. Die Verfassung orientierte sich stark an der Weimarer Verfassung und enthielt Elemente aus der Bamberger Verfassung und dem Schweizer Exemplar [1]. Hoegner präsentierte bei der konstituierenden Sitzung einen eigenen Vorschlag, wobei anzunehmen ist, dass er damit die Richtung der neuen Verfassung zu beeinflussen versuchte. Da er von der Militärregierung eingesetzt wurde, stand er unter ihrer Kontrollmacht und hatte seinen Vorschlag bereits mit den Besatzungsgenerälen besprochen.

In dem Ausschuss entschieden sie, dass die Gemeindestruktur im Grundsätzlichen geregelt werden soll. Dies bedeutet die staatlichen Zuschüsse und die übertragenden Aufgaben sind festgesetzt worden. Einzelregelungen müssen durch ein Sondergesetz ausgeweitet werden, damit die Verfassung nicht überlastet wird. Dadurch kam die Idee für ein bayerisches Kommunalrecht auf, welche schrittweise umgesetzt wurde, denn die  Selbstverwaltung wird nach Dr. Hoegner und Dr. Scharnagl als Naturrecht angesehen und nicht als Geschenk des Staates. [2] Die rechtliche Grundlage muss der Staat schaffen, aber von den Bürger*innen muss es gelebt und durchgeführt werden.

Ab dem 1. Dezember 1946 galt die neue Bayerische Verfassung. Diese wurde durch eine Volksabstimmung bestätigt, wobei gleichzeitig die ersten Landtagswahlen abgehalten wurden. Hierbei gaben 3,2 bayerische Wähler*innen ihre Stimme ab. Die Frage der Partizipation musste gelöst werden, wobei aus Washington die Regierung keinen alleinigen Vorschlag einbrachte. Der Föderalismus spielte aber eine entscheidende Rolle für die Beschlüsse der amerikanischen Alliierten. Die Macht sollte aufgeteilt werden in verschiedenen Ebenen. Nicht nur zur, um einer Machtergreifung vorzubeugen, sondern um die Moral der Bürger*innen aufzubauen und ihnen Verantwortung zu übergeben.

Der Aufbau Bayern symbolisierte für die Amerikaner den Willen des Demokratieverständnisses und ihr langfristiges politisches Programm für ihre Besatzungszone. Am 27. August 1945 wurden Parteien als Lizenzparteien auf Kommunalebene und am 23. November 1945 bayernweit zugelassen. Dieses Vorgehen war am 2. August auf der Potsdamer Konferenz von den Alliierten als Ziel für ihre Zonen entschieden worden. Die erste Wahl fand am 18. Juli 1945 im oberfränkischen Dorf Wohlmutshüll statt. Dies war ein historisches Ereignis nach dem Krieg, welches nicht nur in Deutschland, sondern weltweit in Zeitungen veröffentlicht wurde. Hierbei waren keine Parteimitglieder zu wählen, sondern jeder einzelne Name der 480 Einwohner konnte genannt werden; jedoch waren Frauen nicht stimmberechtigt.  Um die Wahlen zu ermöglichen, wurde die Gemeindeordnung bereits auf Grundlage der bereits existierenden Gesetze von 1927 im Dezember 1945 verabschiedet. Hierbei ernannten die Amerikaner die Gemeinden zu öffentlich rechtliche Körperschaften, die ihre eigene Entscheidungsmacht hatten. Um auf diesem Weg die Basisdemokratie im Sinne der Besatzungsmacht voranzubringen, hielten sie deswegen bereits 1946 die ersten landesweiten Gemeinde- und Kreistagswahlen ab. Zu dieser Zeit waren aber viele Personen nicht wahlberechtigt, da sie entweder Flüchtlinge oder Heimatvertriebene waren, oder aufgrund der Entnazifizierung nicht dazu bestimmt waren. Bayernweit waren circa 6,5 % wegen Mitgliedschaft in der NSDAP nicht berechtigt, an den Kreistagswahlen ihre Stimme abzugeben. [3] In Bayern fanden dann allgemein am 27. Januar 1946 die Wahlen in Gemeinden bis zu 20.000 Einwohner*innen statt.

Die Militärregierung stellte sich neutral gegenüber politischen neugegründeten Parteien dar. Am Ende von 1945 existierten in fast alle Landkreise die KPD, die CSU und die SPD. Die Liberalen gründeten sich auch in Bayern, waren aber von ihrer Mitgliederzahl nicht so stark vertreten. Jede einzelne Gründung auf den verschiedenen Ebenen musste mit einem Antrag auf Zulassung an die jeweilige Militärregierung geschickt und überprüft werden. Die Ziele, die Gründer*innen und die Finanzierung musste offen gelegt werden. Jede einzelne Gruppierung musste ihre Satzung sowohl auf Englisch, als auch auf Deutsch vorgelegt haben und der Prozess der Entnazifizierung jedes Mitglieds musste beendet worden sein.

Durch die Einführung des Föderalismus schaffte die amerikanische Besatzungsmacht, das Land in Bereiche einzuteilen und die Kontrollmechanismen einzuführen. Ihre Entscheidungen über die Ämter und die schrittweisen Wahlen mit weitere Kontrolle über die Amtsträger gab den Bayer*innen die Chance, ihr Land selber mitaufzubauen und ein neues politisches System zu erlernen.  Die amerikanische Besatzungsmacht hatte zwar durchgehend Vollmacht über das Bundesland, ließ aber durch die schnelle Einsetzung von Bürgermeistern und einem Ministerpräsident nicht ihre Erfahrung allein einbeziehen, sondern versuchten die Eigenheiten der bayerischen Bevölkerungen wie Traditionen und den eigenen Kriegserinnerungen in die politische Realität und rechtliche Grundlage miteinwirken zu lassen.

Das große Ziel der amerikanischen Besatzung war es, Bayern zu verändern und die Demokratie nicht nur formal, sondern auch in den gelebten Alltag der Bayer*innen zu befestigen. Die Amerikaner hatten die totale Kontrolle über das politische Bayern und den allmächtigen Einfluss, wie Änderungen in Bayern abliefen. Bei den rechtlichen Grundlagen lernten sie aus der Geschichte, übernahmen viel aus der Vergangenheit, aber fügten auch Gesetze hinzu, die sie für notwendig ansahen.

Die Amerikaner haben großen Einfluss auf die politische  und rechtliche Realität in Bayern und zudem auf die Gesellschaft und den Demokratieprozess gehabt.


[1] Schröder: Besatzungrecht (1990)

[2] Gelberg: Protokolle (2004) S.83

[3] Balcar: Politik (2004) S.52

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