Datei Gewalttäter Sport

Datei Gewalttäter Sport- vielen Fans und Fananwälten läuft bei diesem Namen wohl ein kalter Schauer über den Rücken. Die Datei, die polizeilich geführt wird, soll es den Ermittlungsbehörden ermöglichen Personen, welche im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen auffällig wurden zu speichern um „zielgerichtete polizeiliche Maßnahmen“ gegen sie zu treffen.

1994 wurde die Datei eingeführt und wird seit dem von der ZIS (Zentrale Informationsstelle Sport) geführt.  

Die Daten der Personen können gespeichert werden, wenn im Zusammenhang zu einer Sportveranstaltung ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird oder die betroffene Person deswegen verurteilt wurde. 

Folgende Straftaten sind relevant:

  • Straftaten unter Anwendung von Gewalt gegen Leib oder Leben oder fremde Sachen mit der Folge eines nicht unerheblichen Sachschadens
  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB)
  • Gefährliche Eingriffe in den Verkehr (§ 315 ff. StGB)
  • Störung öffentlicher Betriebe (§ 316b StGB)
  • Nötigung (§ 240 StGB)
  • Verstöße gegen das Waffengesetz
  • Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz
  • Landfriedensbruch (§§ 125 ff. StGB)
  • Hausfriedensbruch (§§ 123, 124 StGB)
  • Gefangenenbefreiung (§ 120 StGB
  • Raub- und Diebstahlsdelikte (§§ 242 ff. StGB)
  • Missbrauch von Notrufeinrichtungen (§ 145 StGB)
  • Handlungen nach § 27 Versammlungsgesetz
  • Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a StGB)
  • Volksverhetzung (§ 130 StGB)
  • Beleidigung (§ 185 StGB)
  • Bedrohung (§ 241 StGB) 

Jedoch können die Daten ebenfalls gespeichert werden, wenn lediglich eine Personalienfeststellung stattfand, ein Platzverweis ausgesprochen wurde oder es zu einer Ingewahrsamnahme kam.

Folgende Daten werden dabei gespeichert: Die Personalien, der Anlass, der Zweck, das Aktenzeichen, das Löschungsdatum (im Normalfall nach 5 Jahren) und die Vereinszugehörigkeit.

Eine solche Auflistung in der Datei kann zur Folge haben das Personen, die auf der Liste gespeichert sind, eine Auslandsreise in ein Gebiet, in welchem ein Risikospiel stattfindet nicht antreten dürfen. Ebenfalls werden Betroffene bei Personalienfeststellungen oder Verkehrskontrollen wie Gewaltverbrecher:innen behandelt. 

Die Datei Gewalttäter Sport ist generell zu kritisieren. Wie im Text bereits beschrieben sind die Bestimmungen für eine Aufnahme sehr schwammig und deswegen können und werden auch unbeteiligte Personen in dieser Datei gespeichert, welche dann zu Unrecht die Konsequenzen tragen müssen. Dies wird billigend in Kauf genommen. Außerdem ist der Fakt, dass in Ermittlungsverfahren gegen eine Person eingeleitet wurde kein Grund eine Person in einer solchen Datei zu führen, da die Schuld/ Unschuld noch nicht bewiesen wurde.

In einem Rechtstaat sollte es eigentlich eine Grundvoraussetzung sein, dass zuerst die Schuld des/ der Betroffenen festgestellt wird, bevor diese:r die Konsequenzen tragen muss.

Doch das Spielt bei dieser Datei keine Rolle, da selbst bei einer Einstellung des Verfahrens und bewiesener Unschuld des/ der Betroffenen der Eintrag in der Datei nicht automatisch gelöscht wird. Im Übrigen ist der Name der Datei also „Gewalttäter Sport“ irreführend, da circa 1/3 der in der Datei festgehaltenen Personen wegen Beschuldigungen gespeichert wurden, welche nichts mit Gewalt zu tun haben. In den oben genannten Straftaten werden ja ebenfalls Straftaten genannt, welche keine Gewalttaten beinhalten.

Außerdem zu erwähnen ist, dass betroffene Personen nicht einmal über die Aufnahme in die Datei informiert werden, so dass viele Fans jahrelang in der Datei geführt werden, ohne davon zu wissen und sich dagegen juristisch wehren zu können.

Vor wenigen Wochen hat die Datei medial für Aufmerksamkeit gesorgt, als bekannt wurde, dass trotz Geisterspielen, also ohne Fans im Stadion, mehr als 1000 Personen seit März 2020 neu in der Datei Gewalttätersport gelistet wurden. Dies wurde durch die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Sportpolitischen Sprecherin Bündnis90/Die Grünen, Monika Lazar öffentlich. Dies ist einfach nur absurd. Im vergangenen Jahr fanden wenig bis gar keine Aktionen statt, welche eine Speicherung in dieser Datei rechtfertigen, dies bestätigt Monika Lazar in ihrem Interview mit Sportinside ebenfalls. Daher würde mich der Grund, der diese Speicherungen rechtfertigt, interessieren. Leider gibt es dazu keine Stellungnahme der betreffenden Behörden. 

Diese Datenerhebungen zeigen einmal mehr wie absurd und fragwürdig diese Datei ist, welche von Fananwälten und Fanszenen schon seit vielen Jahren kritisiert wird. Die Speicherungen vor allem während der Corona Pandemie sind unverhältnismäßig und müssen sofort gestoppt werden.

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