Anspruchsvoll, aber ziemlich demokratisch – wie die Wahl in Bayern funktioniert

Am 14. Oktober finden in Bayern Landtags- und Bezirkswahlen statt. Falls Du zum ersten Mal wahlberechtigt bist oder Du Dein „erstes Mal“ mit der Bundestagswahl 2017 bereits hinter Dir hast, hilft Dir der nachfolgende Beitrag, die Eigenheiten der Bayernwahl zu verstehen. Damit am 14. Oktober alles genau so klappt, wie Du Dir das vorstellst.

Was genau wird gewählt?

Alle fünf Jahre wird in Bayern ein neuer Landtag gewählt – das Parlament des Freistaates Bayern. Nach den Mehrheitsverhältnissen der Parteien wird anschließend eine Regierung gebildet und ein Ministerpräsident oder eine Ministerpräsidentin gewählt. Das war über viele Jahrzehnte relativ unspannend, weil die CSU ein ums andere Mal die absolute Mehrheit erringen und alleine regieren konnte. Aber diesmal ist das anders, wie alle Meinungsumfragen bereits über einen längeren Zeitraum belegen.

Deutlich weniger bekannt ist, dass gleichzeitig auch die sieben Bezirkstage in Unterfranken, Oberfranken, Mittelfranken, der Oberpfalz, in Niederbayern, Oberbayern und Schwaben gewählt werden. Bayerns Bezirke gehören zur kommunalen Ebene (neben den Gemeinden und den Landkreisen) und nicht zur Landesebene. Sie sind ein Zusammenschluss mehrerer Landkreise zum Zwecke der Bewältigung von übergeordneten Aufgaben. Die Landkreise übertragen dazu Aufgaben an die Bezirke, die einzelne Landkreise organisatorisch und finanziell überfordern würden, bzw. die nicht in jedem einzelnen Landkreis vorgehalten werden müssen. Die Aufgaben der Bezirke liegen vor allem im sozialen und kulturellen Bereich. Ganz konkret auf Niederbayern bezogen heißt das, der Bezirk Niederbayern unterhält im kulturellen Bereich Freilichtmuseen in Massing und Finsterau, sowie gemeinsam mit den kreisfreien Städten Landshut, Passau und Straubing das Landestheater Niederbayern. Im Gesundheitssektor betreibt der Bezirk Spezialkliniken in Mainkofen, Passau, Straubing und Landshut. Sehr bekannt sind in der Region zudem die Thermalbäder in Bad Füssing, Bad Birnbach, Bad Griesbach, Bad Gögging und Bad Abbach – ebenfalls Einrichtungen des Bezirks Niederbayern. Mehr zu den Aufgaben des Bezirkes findet ihr auf seiner Homepage.

Der Bezirkstag ist also das Kommunalparlament des Bezirkes. Im Unterschied zum Landes- oder Bundesparlament werden dort zwar keine Gesetze gemacht, aber es wird natürlich über die Schwerpunktsetzung diskutiert und entschieden: Wieviele Finanzmittel fließen in kulturelle Einrichtungen? Welche Gesundheits- und Präventionsangebote bieten die Spezialkliniken des Bezirkes? Wo werden Kapazitäten auf- oder abgebaut? Welche Angebote hält der Bezirk für Jugendbildung und Jugendarbeit vor? All das beeinflusst unmittelbar die Lebensqualität der Bevölkerung in der jeweiligen Region. Die Bezirkswahl ist dewegen keinesfalls unwichtiger als die Landtagswahl. Obwohl der Bezirkstag ein kommunales Parlament ist, findet die Wahl der Bezirkstage nicht mit den regulären Kommunalwahlen (Gemeinderats-, Kreistags-, Bürgermeister*innen- und Landrät*innenwahlen) statt, sondern immer gemeinsam mit der Landtagswahl. Warum, kann ich gar nicht so genau sagen, vermutlich aber, weil es bei den Kommunalwahlen noch ein paar Besonderheiten gibt, die auf die Bezirkswahl so nicht zutreffen und weil bei den Kommunalwahlen selber ohnehin schon sehr viele Gremien und Ämter gewählt werden müssen.

Infos zum Bezirkstag und seiner Wahl

Der Bezirkstag von Niederbayern besteht aus 18 Mandaten und ist damit ein relativ kleines Kommunalparlament (die Kreistage haben 50-70 Sitze, selbst viele Gemeindeparlamente haben mehr Sitze). Es können aber auch Überhang- und Ausgleichsmandate entstehen. Der Wahlmodus funktioniert genauso wie bei der Landtagswahl, deswegen gehe ich an dieser Stelle nicht näher darauf ein. Eine Besonderheit – und das stellt einen wesentlichen Unterschied zur Landtagswahl dar – ist, dass es für den Bezirkstag (wie für andere Kommunalparlamente auch) keine 5%-Sperrklausel gibt. Das ist z.B. auch der Grund, warum im aktuellen niederbayerischen Bezirkstag die ödp, die FDP und die Bayernpartei je einen Sitz haben.

Der Wahlmodus für die Landtags- und Bezirkswahlen

Rein ins Wahllokal, einen Wahlzettel in die Hand gedrückt bekommen, schnell zwei Kreuze machen (so wie Du das vielleicht auch schon von der Bundestagswahl kennst) und dann ist die Sache erledigt? – Aber nein! Ein paar Minuten mehr wirst Du schon brauchen und das liegt am bayerischen Wahlsystem. Du glaubst, das ist zu komplex? – Keine Angst, ganz sicher nicht! Ich würde sagen: Es ist eines der demokratischsten Wahlsysteme in Deutschland. Ein bisserl anspruchsvoller als woanders (die Baden-Württemberger*innen dürfen z.B. nur ein einziges Kreuzerl machen), dafür demokratischer. Also keine „Instant-Wahl“. Muss aber auch nicht sein, Demokratie darf auch ein bisserl fordern, oder? 😉 Aber, der Reihe nach:

Erstmal zu den Wahlzetteln: Du erhälst im Stimmlokal (oder per Briefwahlunterlagen) nicht einen Wahlzettel, sondern vier. Und das noch dazu in ziemlich sonderbaren Formaten: zwei weiße (Landtag) und zwei blaue (Bezirkstag). Du hast bei der Landtags- und Bezirkswahl also insgesamt vier Stimmen. So sehen die Stimmzettel aus (exemplarisch für Oberbayern, da diese online abrufbar sind):

Keine Ahnung, warum die Erstimmenzettel jeweils so ein komisches schmales Querformat haben, ich weiß es wirklich nicht. Man* hätte m.E. die Kandidat*innenvorschläge alle auch schön untereinander auf einem DIN-A4-Blatt anordnen können. 😉 Warum die Zweitstimmenzettel so unhandlich groß sind, erkläre ich Dir noch.

Bayern ist in insgesamt sieben Wahlkreise eingeteilt, die den sieben Bezirken entsprechen. Jeder Wahlkreis ist zudem in Stimmkreise (für die Direktmandate) eingeteilt. Das Landeswahlgesetz schreibt vor, wieviele Stimmkreise es in jedem Wahlkreis gibt (also wieviele Direktmandate) und wieviele Landtagsmandate ein Wahlkreis insgesamt erhält. Der Wahlkreis Niederbayern ist in neun Stimmkreise eingeteilt. Sie entsprechen weitgehend den einzelnen Landkreisen (incl. kreisfreien Städten). Gleichzeitig steht im Landeswahlgesetz, dass der Wahlkreis Niederbayern 18 Landtagssitze erhält. Davon werden also neun über die Direktmandate in den Stimmkreisen verteilt und weitere neun über die Wahlkreislisten. In Oberbayern sind es bpsw. 31 Stimmkreise (Direktmandate) und insgesamt 61 Mandate (also 30 Listenmandate). Die gleiche Stimmkreis- und Mandatseinteilung gilt auch für die Bezirkstagswahl. Deswegen hat der niederbayerische Bezirkstag wie bereits erwähnt auch 18 Mandate.

Mit der Erststimme wählst Du eine Bewerberin oder einen Bewerber in Deinem Stimmkreis. Wer im Stimmkreis die meisten Erststimmen erzielen konnte, erhält das Direktmandat im Landtag oder im Bezirkstag. Das ist ziemlich einleuchtend und Dir soweit auch von der Bundestagswahl bekannt. Während allerdings bei der Bundestagswahl alle Gewinner*innen der Direktmandate auch sicher im Bundestag sitzen, selbst wenn ihre Partei an der 5%-Hürde scheitert, ist es bei der Landtagswahl in Bayern so, dass eine Person, die im Stimmkreis gewonnen hat, ihr Direktmandat im Landtag nur dann erhält, wenn ihre Partei landesweit auch über 5% kommt. Theoretisch könnte es also passieren, dass eine sich bewerbende Person einer Kleinstpartei in einem Stimmkreis so populär ist, dass sie bei den Erststimmen im Stimmkreis gewinnt. Schafft ihre Partei es aber insgesamt nicht in den Landtag, verliert diese Person ihr eigentlich gewonnenes Direktmandat und es kommt die im Stimmkreis zweitplatzierte Person zum Zuge. Die Stimmen der Person, die ihr Mandat deswegen nicht erhalten kann, werden bei der weiteren Sitzverteilung nicht mehr berücksichtigt. Bei der Bezirkstagswahl gilt diese Einschränkung mangels 5%-Klausel wie schon erwähnt nicht.

Für die Abgabe der Zweitstimme brauchst Du die großen Stimmzettel (weiß für den Landtag und blau wieder für den Bezirkstag). Obwohl hier sowohl der weiße wie auch der blaue Zettel riesig ist und eine Menge an Parteien und Personen aufgeführt sind, darfst Du nur eine Stimme vergeben. Alle in einem Wahlkreis (=Bezirk) antretenden Parteien haben Kandidierendenlisten aufgestellt. Jede Partei kann so viele Bewerber*innen auf ihre Liste setzen, wie sie möchte. In jedem Fall stehen aber auf jeder Parteiliste alle ihre Kandidierenden in den Stimmkreisen. Da es in Niederbayern wie erwähnt neun Stimmkreise gibt, hat die NiederbayernSPD ihre neun Stimmkreiskandidat*innen auf der Wahlkreisvorschlagsliste gereiht und zusätzlich noch weitere neun andere Kandidat*innen. Die OberbayernSPD hat z. B. keine zusätzlichen Kandidat*innen aufgestellt, auf der SPD-Liste in Oberbayern stehen also nur die 31 Stimmkreiskandidat*innen, wobei in jedem Stimmkreis immer genau die Person fehlt, die in diesem Stimmkreis als Direktkandidat*in antritt. Man* kann also nicht dieselbe Person mit zwei Stimmen wählen.

Idealerweise wählst Du nun eine Person auf der Liste der Partei Deiner Wahl. Damit zählt Deine Stimme für diese Partei und gleichzeitig aber auch für die betreffende Person. Solltest Du Dich gar nicht für eine Person entscheiden können, willst aber trotzdem deine Lieblingspartei wählen, darfst Du das Kreuz auch oben bei dem Parteinamen machen, auch wenn dort nicht direkt ein Kreis vorgegeben ist (siehe Grafik). Diese Stimme ist auch gültig. Sie wird jedoch nur für die Partei gezählt, weil sie eben keiner kandidierenden Person zugeordnet werden kann. Wir Jusos haben aber überall in Bayern eigene Kandidat*innen, die für die SPD kandidieren. Da ist bestimmt jemand* für Dich dabei. Einige stelle ich Dir auch noch vor.

Übrigens: wenn Du versehentlich das Kreuz bei der Partei schon gemacht hast, dann aber doch eine spezielle Kandidatin oder einen Kandidaten ankreuzen möchtest, ist das innerhalb einer Parteiliste kein Problem. Obwohl Du dann zwei Kreuze gemacht hast, zählt Deine Stimme für die angekreuzte Person. Der Stimmzettel wäre nur dann ungültig, wenn die gewählte Person nicht zu der Partei gehört, die Du mit dem „Parteikreuz“ gekennzeichnet hast, denn dann wäre Dein Wähler*innen-Wille nicht klar erkennbar. Machst du innerhalb einer Parteiliste versehentlich zwei Kreuze bei zwei Personen, ist der Stimmzettel auch gültig. Deine Stimme kann dann zwar keiner konkreten Person zugeordnet werden, sie wird aber immerhin für die Partei von der die angekreuzten Personen sind gezählt.

Diese Personalisierung der Zweitstimme ist ein ganz wesentlicher Unterschied zur Bundestagswahl. Dort reihen die Parteien ihre Kandidierenden auf einem Parteitag und Du als Wähler*in hast nicht die Möglichkeit, diese Reihenfolge zu beeinflussen. Bei der Landtags- und Bezirkswahl präsentieren Dir die Parteien zwar auch eine fertige Liste (siehe oben verlinkte Musterstimmzettel), aber Du kannst die Reihenfolge noch verändern, weil Du wie beschrieben ganz gezielt eine einzelne Person ankreuzen kannst. Wer also einen Platz ganz vorne auf der Liste hat, ist damit noch nicht sicher im Landtag/Bezirkstag und ein Platz weiter hinten auf der Liste kann genauso viel wert sein wie ein vorderer Listenplatz. Beim Auszählen der Stimmen verändert sich die Reihenfolge der Liste nach der Anzahl der gesammelten Stimmen je Bewerber*in.

Das Wahlsystem in Bayern ist also viel stärker personenbezogen als das Wahlsystem auf Bundesebene. Das führt zu einem weiteren gravierenden Unterschied: Für das Endergebnis, also für die Mandatsverteilung auf die einzelnen Parteien, zählen alle gesammelten Erst- und Zweitstimmen aller Kandidierenden einer Partei zusammen (= Gesamtstimmen), wobei die Mandatszuteilung bezirksweise (= auf Wahlkreisebene) ermittelt wird. Dort, auf Wahlkreisebene, entstehen auch Überhang- und Ausgleichsmandate, wenn eine Partei in einem Wahlkreis (= Bezirk) mehr Direktmandate errungen hat, als ihr nach dem Gesamtstimmenergebnis in diesem Wahlkreis eigentlich zustünden.

Bei der Bundestagswahl ist das anders, dort entscheidet alleine die Zweitstimme (auch „Parteistimme“ genannt) über die Sitzverteilung. Die Erststimmen für alle sieglosen Kandidierenden gehen verloren. Daher spielt es bei der Bundestagswahl meist keine so große Rolle, wen man* mit der Erststimme wählt, weil oft die großen Parteien dominieren (in ländlichen Regionen überwiegend die Konservativen, in urbanen Gebieten meistens die Sozialdemokrat*innen). Auf diesen Unterschied musst Du bei der Landtags- und Bezirkswahl achten, sonst kann es sein, dass Du Deine Wahlentscheidung „neutralisierst“.

Ein Beispiel: Du bist der Meinung, dass die SPD die besten Antworten auf die Herausforderungen in Bayern hat (z.B. kostenlose Kitas, bezahlbares Wohnen, ein besseres Bildungssystem, usw.) und willst unbedingt mit Deiner Zweitstimme die SPD wählen. Anderseits kennst Du Deine*n amtierende*n Landtagsabgeordnete*n (Direktmandat) – sagen wir mal: von der CSU – ganz gut, findest diese Person eigentlich auch ganz ok und möchtest ihr Deine Erststimme (= Direkstimme) geben. Weil für das Endergebnis Erst- und Zweitstimme gleichermaßen zählen, kannst Du also nicht sagen: „Ich hab‘ SPD gewählt“, sondern im selben Maße hättest Du dann auch Markus Söder und die CSU gewählt. Und seien wir ehrlich: Das wäre schon ein krasser Fall von „total verwählt“, oder? 😉 Hast Du also eine bestimmte Parteienpräferenz (die SPD ist tatsächlich ziemlich gut – probier‘ mal den Wahlomat), solltest Du dringend darauf achten, keine politisch gegensätzlichen Lager zu wählen, sondern Erst- und Zweitstimme an die gleiche Partei vergeben (hab‘ ich schon erwähnt, dass die BayernSPD ziemlich gut ist? – kein Wunder, deren Wahlprogramm haben wir Jusos sehr stark mitgestaltet!).

Für die Kandidierenden bringt das bayerische Wahlsystem auch so manche Herausforderungen mit sich, denn wegen der veränderbaren Listenreihenfolge stehen selbst die Kandidierenden der gleichen Partei in direkter Konkurrenz zueinander. Je bekannter eine Person ist und je umtriebiger im Wahlkampf, desto größer sind die Chancen, viele Stimmen zu sammeln. Wer als Direktkandidat*in in einem Stimmkreis den Wahlkampf nicht nur auf seinen eigenen Stimmkreis fokussiert, sondern die nötigen zeitlichen, personellen und finanziellen Ressourcen hat, kann im gesamten Wahlkreis (also in allen anderen Stimmkreisen des Bezirks) auf Werbetour gehen und dort Zweitstimmen einsammeln. Das gefällt natürlich den dortigen Direktkandidat*innen eher weniger, weil diese befürchten müssen, am Ende bei der Zahl der Gesamtstimmen ins Hintertreffen zu geraten, sofern sie nicht selber auch denselben Aufwand betreiben oder betreiben können. So gilt es für alle Kandidierenden, für sich individuell die richtige Balance aus „innerparteilichem Frieden“ und der nötigen Chuzpe für einen offensiven Wahlkampf zu finden.

Seppi Parzinger

Prominentester Juso-Landtagskandidat ist unser stellv. Juso-Bundesvorsitzender Seppi Parzinger. Er kandidiert im Stimmkreis 130 Traunstein und steht gleichzeitig auf der Wahlkreisliste der OberbayernSPD (Platz 208). Die oben verlinkten Stimmzettel für die Landtagswahl (Erst- und Zweitstimme) sind die für den Stimmkreis Traunstein. Ihr seht, dass auf dem Zweitstimmenzettel (Wahlkreisstimmzettel für den Stimmkreis Traunstein) der Platz 208 fehlt. Die Menschen im Stimmkreis Traunstein können den Seppi mit ihrer Erststimme direkt wählen. In allen anderen oberbayerischen Stimmkreisen steht er auf Platz 208 auf dem Zweitstimmenzettel. Seppi kann also von allen Wahlberechtigten in ganz Oberbayern gewählt werden. Für seine spätere Platzierung auf der SPD-Liste werden alle seine gesammelten Stimmen zusammengezählt (alle Erststimmen, die er im Stimmkreis Traunstein erhalten hat und alle Zweitstimmen, die er im restlichen Oberbayern auf Platz 208 der SPD-Liste erzielen konnte).

Du wohnst in Niederbayern? Das ist prinzipiell zwar immer super, in dem Fall aber schlecht für Seppi (und für Dich), denn dann kannst Du ihn nicht wählen. Niederbayern ist nämlich ein eigener Wahlkreis. Und damit Dir hier die Auswahl leichter fällt, zeige ich Dir noch unsere niederbayerischen Juso-Kandidaten:

A) Landtagskandidaten:

Florian Huber

Stimmkreis 202
(Dingolfing)

 

 wie wählbar?

  • als Direktkandidat in Dingolfing (Erststimme)
  • übriges Niederbayern:
    SPD-Liste, Platz 208 (Zweitstimme)
Valentin M. Kuby

Stimmkreis 208
(Rottal-Inn)

wie wählbar?

  • als Direktkandidat in Rottal-Inn (Erststimme)
  • übriges Niederbayern:
    SPD-Liste, Platz 209 (Zweitstimme)


B) Bezirkstagskandidaten:

Benjamin Lettl

Stimmkreis 208
(Rottal-Inn)

 

wie wählbar?

  • als Direktkandidat in Rottal-Inn (Erststimme)
  • übriges Niederbayern:
    SPD-Liste, Platz 204 (Zweitstimme)
Marvin Kliem

Stimmkreis 209
(Straubing)

wie wählbar?

  • als Direktkandidat in Straubing (Erststimme)
  • übriges Niederbayern:
    SPD-Liste, Platz 207 (Zweitstimme)

 

Am 14. Oktober ist Landtagswahl – auch für Dich.
Geh wählen. Demokratie braucht Dich.

 

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