Verabschiedung des neuen Polizeiaufgabengesetzes
Seit Freitag gilt die Verschärfung des bayerischen Polizeirechts als in Kraft getreten. Nun ist bereits Gefahr oder drohende Gefahr ausreichend, um Überwachung und andere polizeiliche Maßnahmen wie zum Beispiel DNA-Tests und Online-Durchsuchungen durchführen zu können. Dabei muss kein konkreter Verdacht mehr vorliegen.
Die Polizei muss allerdings die Maßnahmen in aller Regel bei einem Richter beantragen und nur in Ausnahmefällen dürfen höhere Polizeibeamte selbst entscheiden. Seit Donnerstag ist wohl auch klar, dass die SPD (und auch die Grünen) vor den Bayerischen Verfassungsgerichtshof ziehen werden, um das Gesetz zu Fall zu bringen. Das Gesetz wurde noch unter Ex-Ministerpräsident Horst Seehofer von der CSU in die Wege geleitet, dürfte aber demnächst vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof überprüft werden und kommt dann wahrscheinlich zum Bundesverfassungsgericht, der höchsten juristischen Instanz in Deutschland. Die SPD (und auch die Grünen) haben nämlich die Verfassungsklage angekündigt. Seehofer, der inzwischen Bundesminister ist, sieht das Gesetz als Vorbild für die neuen Polizeiaufgabengesetze aller Bundesländer.
Markus Söder (CSU) rechtfertigt das verschärfte Polizeirecht mit der Aussage, dass es Leben retten wird und Menschen helfen wird, nicht zu Opfern zu werden. Jedoch ist für die SPD (und auch die Grünen) klar, dass das Gesetz unter Nichtbeachtung des Bürgerwillen ohne große Diskussion durchgepeitscht wurde.
Bei einer Demonstration in München gingen Zehntausende, besonders junge Menschen, gegen das schärfere Polizeirecht auf die Straße.
Und auch in Regensburg gingen die Leute mehrfach auf die Straße. Am Donnerstagabend demonstrierten wiederum circa 500 Menschen gegen das Gesetz.
Es handelt sich also um ein sehr umstrittenes Gesetz, welches in der Bevölkerung auch teilweise auf großen Widerstand stößt und auch die SPD hat ihren Standpunkt klargemacht.
Es bleibt also abzuwarten, was die Klagen ergeben werden.